Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Finca Can Tian“
Vermieter:
Andrea und Tilman Danker
Rootsoll 58b
22397 Hamburg
1. Gültigkeit
Die hier aufgeführten AGB haben den Stand 26.10.2021 und sind unlimitiert gültig.
2. Buchungsablauf
2.1. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, oder über das Internet erfolgen. Die der Buchung vorausgehenden Auskünfte über die Verfügbarkeit der Finca sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar.
2.2. Mit der Buchung bietet der Vermieter den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung der Finca, inklusiv aller ergänzenden Angaben im Internet verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der/die Mietende Auskunft über die Verfügbarkeit und die spezifischen Zahlungskonditionen des Vermieters.
2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Mietende und Vermieter nach erfolgter, in schriftlicher oder elektronischer Textform übermittelter Buchungsbestätigung/Rechnung zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.
2.4 Der/die Mietende willigt mit der Buchung ein, dass seine/ihre Daten für die Rechnungsabwicklung, zur Kontaktaufnahme und zum Versand der Reiseinformationen durch den Vermieter verwendet werden dürfen. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich hierfür zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
2.5 Der/die Mietende übermittelt dem Vermieter vor Reiseantritt eine Ausweiskopie. Diese dient als Identitätsfeststellung und wird nach Beendigung des Aufenthalts und Rückzahlung der Kaution vom Vermieter gelöscht.
3. Zahlungsabwicklung
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung in schriftlicher Form), ist eine Anzahlung fällig.
Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises (Mietpreis und Zusatzleistungen) und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Vermieter zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt an den Vermieter zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen wird der/die Mietende in der Rechnung informiert.
3.2. Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung wird Banküberweisung akzeptiert. Nach Rücksprache mit dem Vermieter kann in Ausnahmefällen auch PayPal akzeptiert werden.
3.3. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dem Vermieter nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl die Finca vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Mietenden besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem/der Mietenden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.
3.4. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des/der Mietenden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
4. Rücktritt des Mietenden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Wir weisen darauf hin, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem/der Mietenden wird jedoch durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an den Vermieter gerichtet werden und ist schriftlich oder in elektronischer Form zu erklären.
4.2. Der Vermieter kann als Inkassobevollmächtigter im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Finca berücksichtigt sind.
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 30 % des Mietpreises
b) bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Mietpreises
c) bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 75 % des Mietpreises
d) ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 90 % des Mietpreises
4.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierte Rücktrittskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 4.2 ist der Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen.
4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem/der Mietenden gegenüber unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten anderweitige Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen ist.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der/die Mietende berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Mieter abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn diese/r oder seine/ihre mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.
4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des/der Mietenden tatsächlich vorgenommen, so kann der Vermieter bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt durch den Vermieter
5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der/die Mietende wie auch der Vermieter, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.
5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der/die Mietende und/oder seine/ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Finca und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung der Finca erlangt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Nimmt der/die Mietende vertragliche Leistungen, die ihm/ihr vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des/der Mietenden auf anteilige Rückerstattung.
6.2. Der/die Mietende wird darauf hingewiesen, dass die ihm/ihr durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für die Finca nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.
7. Kaution
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von 500,- € zu verlangen. Dies ergibt sich aus der Beschreibung der Finca und der Buchungsbestätigung/Rechnung.
7.2. Weisen die Finca und/oder seine Einrichtungen sowie die Gartenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese von dem/der Mietenden oder seinen/ihren Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Der Vermieter kann die Kaution auch dafür verwenden, angefallene Nebenkosten wie Zwischenreinigungen etc. sowie sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen geltend zu machen.
7.3. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise des der Mietenden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag aus (gleiche Zahlweise wie bei Buchung) und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Der/der Mietenden bleiben im Falle eines solchen Einbehalts alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
8. Einreisebestimmungen
8.1. Für EU-Staatsbürger/innen genügt für Mallorca/Spanien ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
8.2. Über die von nicht-EU-Mietenden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft den Vermieter keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer/innen, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
8.3. Alle Reisenden ab 16 Jahren sind gem. Meldegesetz zur Anmeldung bei der Guardia Civil spätestens 24 Stunden nach Anreise verpflichtet. Dazu müssen die Daten aller Reisenden erfasst und an den Vermieter übermittelt werden. Die Anmeldung bei der Guardia Civil übernimmt der Vermieter. Einzelheiten dazu werden mit den Anreiseinformationen zugesendet.
9. Obliegenheiten des/der Mietenden gegenüber dem Vermieter
9.1. Mängel der Finca selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind von den Mietenden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des/der Mietenden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
9.2. Damit dem/der Mietenden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der/die Mietende solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn/sie nicht störend sind.
10. Kündigung durch den/die Mietende
Wird der Aufenthalt in der Finca durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der/die Mietende den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm/ihr die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen von der/dem Mietenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Mietenden gerechtfertigt wird.
11. Haftung
Die vertragliche Haftung des Vermieters für jedwede Schäden des/der Mietenden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Mietpreises beschränkt, soweit
12. Nutzungsbestimmungen
12.1. Die Finca darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung und gegebenenfalls Ersatz der gegen den Vermieter verhängten Bußgelder zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
12.2. Der Empfang von Gästen des/der Mietenden im Vertragsobjekt ist auf Besuche ohne Übernachtung beschränkt. Eine Aufnahme von Gästen über Nacht bedarf unabhängig von der vorhandenen Anzahl an Schlafgelegenheiten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den/die Mietende/n abhängig gemacht werden. Ziffer 11.1. gilt entsprechend.
12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die die Finca tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
12.4. Der/die Mietende verpflichtet sich, zugleich für seine/ihre Mitreisenden in deren Vertretung, die Finca und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
12.5. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit der Finca stehen und im Mietvertrag, in der Beschreibung der Finca oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen von dem/der Mietenden und seinen/ihren Mitreisenden nicht betreten werden.
12.6. Die Räume im hinteren Anbau und in der separaten Casita sind Privaträume und werden nicht mit vermietet. Diese Räume sind während der Mietdauer verschlossen und werden nicht vom Vermieter genutzt. Die Terrasse des hinteren Anbaus kann mitgenutzt werden.
12.7. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Zufahrten zu Nachbargrundstücken in angemessener Entfernung zum Haus. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke besitzen ein Durchfahrtsrecht.
Zur Pflege von Pool und Garten kann einmal wöchentlich ein Vertreter des Vermieters das Grundstück betreten.
12.8. Der/die Mietende ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Wird die Finca nicht ordnungsgemäß hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.
12.9. Haustiere sind anzumelden und dürfen nur nach Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Haustiere dürfen sich nicht auf Sofas und Betten aufhalten. Der Vermieter ist bei Nichteinhaltung dieser Regel berechtigt, erhöhte Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
12.10. Die Hausregeln in ihrer letzten, gültigen Version sind zu beachten. Diese sind auf der Internetseite www.cantianmallorca.com einsehbar und werden zusätzlich vor Anreise per Email zugesandt.
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Vermieter:
Andrea und Tilman Danker
Rootsoll 58b
22397 Hamburg
1. Gültigkeit
Die hier aufgeführten AGB haben den Stand 26.10.2021 und sind unlimitiert gültig.
2. Buchungsablauf
2.1. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, oder über das Internet erfolgen. Die der Buchung vorausgehenden Auskünfte über die Verfügbarkeit der Finca sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar.
2.2. Mit der Buchung bietet der Vermieter den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung der Finca, inklusiv aller ergänzenden Angaben im Internet verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der/die Mietende Auskunft über die Verfügbarkeit und die spezifischen Zahlungskonditionen des Vermieters.
2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Mietende und Vermieter nach erfolgter, in schriftlicher oder elektronischer Textform übermittelter Buchungsbestätigung/Rechnung zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.
2.4 Der/die Mietende willigt mit der Buchung ein, dass seine/ihre Daten für die Rechnungsabwicklung, zur Kontaktaufnahme und zum Versand der Reiseinformationen durch den Vermieter verwendet werden dürfen. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich hierfür zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
2.5 Der/die Mietende übermittelt dem Vermieter vor Reiseantritt eine Ausweiskopie. Diese dient als Identitätsfeststellung und wird nach Beendigung des Aufenthalts und Rückzahlung der Kaution vom Vermieter gelöscht.
3. Zahlungsabwicklung
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung in schriftlicher Form), ist eine Anzahlung fällig.
Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises (Mietpreis und Zusatzleistungen) und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Vermieter zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt an den Vermieter zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen wird der/die Mietende in der Rechnung informiert.
3.2. Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung wird Banküberweisung akzeptiert. Nach Rücksprache mit dem Vermieter kann in Ausnahmefällen auch PayPal akzeptiert werden.
3.3. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dem Vermieter nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl die Finca vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Mietenden besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem/der Mietenden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.
3.4. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des/der Mietenden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
4. Rücktritt des Mietenden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Wir weisen darauf hin, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem/der Mietenden wird jedoch durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an den Vermieter gerichtet werden und ist schriftlich oder in elektronischer Form zu erklären.
4.2. Der Vermieter kann als Inkassobevollmächtigter im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Finca berücksichtigt sind.
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 30 % des Mietpreises
b) bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Mietpreises
c) bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 75 % des Mietpreises
d) ab 29 Tage vor Belegungsbeginn 90 % des Mietpreises
4.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierte Rücktrittskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 4.2 ist der Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen.
4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem/der Mietenden gegenüber unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten anderweitige Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen ist.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der/die Mietende berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Mieter abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn diese/r oder seine/ihre mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.
4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des/der Mietenden tatsächlich vorgenommen, so kann der Vermieter bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt durch den Vermieter
5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der/die Mietende wie auch der Vermieter, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.
5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der/die Mietende und/oder seine/ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Finca und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung der Finca erlangt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Nimmt der/die Mietende vertragliche Leistungen, die ihm/ihr vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des/der Mietenden auf anteilige Rückerstattung.
6.2. Der/die Mietende wird darauf hingewiesen, dass die ihm/ihr durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für die Finca nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.
7. Kaution
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von 500,- € zu verlangen. Dies ergibt sich aus der Beschreibung der Finca und der Buchungsbestätigung/Rechnung.
7.2. Weisen die Finca und/oder seine Einrichtungen sowie die Gartenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese von dem/der Mietenden oder seinen/ihren Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Der Vermieter kann die Kaution auch dafür verwenden, angefallene Nebenkosten wie Zwischenreinigungen etc. sowie sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen geltend zu machen.
7.3. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Abreise des der Mietenden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag aus (gleiche Zahlweise wie bei Buchung) und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Der/der Mietenden bleiben im Falle eines solchen Einbehalts alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
8. Einreisebestimmungen
8.1. Für EU-Staatsbürger/innen genügt für Mallorca/Spanien ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
8.2. Über die von nicht-EU-Mietenden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft den Vermieter keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer/innen, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
8.3. Alle Reisenden ab 16 Jahren sind gem. Meldegesetz zur Anmeldung bei der Guardia Civil spätestens 24 Stunden nach Anreise verpflichtet. Dazu müssen die Daten aller Reisenden erfasst und an den Vermieter übermittelt werden. Die Anmeldung bei der Guardia Civil übernimmt der Vermieter. Einzelheiten dazu werden mit den Anreiseinformationen zugesendet.
9. Obliegenheiten des/der Mietenden gegenüber dem Vermieter
9.1. Mängel der Finca selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind von den Mietenden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des/der Mietenden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
9.2. Damit dem/der Mietenden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der/die Mietende solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn/sie nicht störend sind.
10. Kündigung durch den/die Mietende
Wird der Aufenthalt in der Finca durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der/die Mietende den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm/ihr die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen von der/dem Mietenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Mietenden gerechtfertigt wird.
11. Haftung
Die vertragliche Haftung des Vermieters für jedwede Schäden des/der Mietenden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Mietpreises beschränkt, soweit
- der Schaden des/der Mietenden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
- der Vermieter für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
12. Nutzungsbestimmungen
12.1. Die Finca darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung und gegebenenfalls Ersatz der gegen den Vermieter verhängten Bußgelder zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
12.2. Der Empfang von Gästen des/der Mietenden im Vertragsobjekt ist auf Besuche ohne Übernachtung beschränkt. Eine Aufnahme von Gästen über Nacht bedarf unabhängig von der vorhandenen Anzahl an Schlafgelegenheiten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den/die Mietende/n abhängig gemacht werden. Ziffer 11.1. gilt entsprechend.
12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die die Finca tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
12.4. Der/die Mietende verpflichtet sich, zugleich für seine/ihre Mitreisenden in deren Vertretung, die Finca und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
12.5. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit der Finca stehen und im Mietvertrag, in der Beschreibung der Finca oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen von dem/der Mietenden und seinen/ihren Mitreisenden nicht betreten werden.
12.6. Die Räume im hinteren Anbau und in der separaten Casita sind Privaträume und werden nicht mit vermietet. Diese Räume sind während der Mietdauer verschlossen und werden nicht vom Vermieter genutzt. Die Terrasse des hinteren Anbaus kann mitgenutzt werden.
12.7. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Zufahrten zu Nachbargrundstücken in angemessener Entfernung zum Haus. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke besitzen ein Durchfahrtsrecht.
Zur Pflege von Pool und Garten kann einmal wöchentlich ein Vertreter des Vermieters das Grundstück betreten.
12.8. Der/die Mietende ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Wird die Finca nicht ordnungsgemäß hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.
12.9. Haustiere sind anzumelden und dürfen nur nach Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Haustiere dürfen sich nicht auf Sofas und Betten aufhalten. Der Vermieter ist bei Nichteinhaltung dieser Regel berechtigt, erhöhte Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
12.10. Die Hausregeln in ihrer letzten, gültigen Version sind zu beachten. Diese sind auf der Internetseite www.cantianmallorca.com einsehbar und werden zusätzlich vor Anreise per Email zugesandt.
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